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Fernunterrichtsvertrag, Widerrufsrecht und Kündigung

Fernunterrichtsvertrag, Widerrufsrecht und Kündigung

Jedem Fernstudium liegt ein Fernunterrichtsvertrag zugrunde. Dieser Fernunterrichtsvertrag wird zwischen der unterrichtende (Fern-)Hochschule, Universität oder Bildungseinrichtung und der zu unterrichtenden Person für eine bestimmte Zeit geschlossen. In ihm finden sich wichtige Aspekte wieder, wie Vertragslaufzeit, Kündigungsregelung und Widerrufsrecht. Der Fernunterrichtsvertrag wird in der Regel schriftlich geschlossen, kann aber auch rein online-basiert erfolgen, z.B. bei Zertifikatslehrgängen oder Weiterbildungen, die über ein Abo-Modell mit und ohne Zertifikat abgeschlossen werden.

Der Fernunterrichtsvertrag ist von der zu unterrichtenden Person zu prüfen, damit es während oder nach dem Studium keine rechtlichen Fallstricke gibt.
Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Zeitlicher Studienstart
  • Dauer des Vertrags
  • Gegenstand des Vertrags (z.B. Fernstudium Bachelor Marketing)
  • Parteien, für die der Vertrag geschlossen wird (z.B. Max Mustermann, Hochschule XYZ)
  • Art und Geltung des Abschlusses
  • Zulassungsvoraussetzungen (optional)
  • Ratenzahlungsbeträge und Laufzeit
  • Gesamtbetrag
  • Angaben zur Mindestdauer
  • Kündigungsbedingungen
  • Regelung des Gerichtsstands
  • Widerrufsrecht, das gesondert unterzeichnet wird

Widerrufsrecht
Dem Teilnehmenden steht i.d.R. ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Gültigkeit ist dabei die Zusendung des ersten Lehrmaterials. Die Nutzung des Widerrufsrechts muss i.d.R. schriftlich oder telefonisch erfolgen, d.h. das bloße Zurücksenden des Lehrmaterials in häufig nicht ausreichend. Die Widerrufserklärung bedingt keiner sonderlichen Form, muss jedoch eindeutig die Hochschule erreichen. Dies bedeutet, dass der Nutzer des Widerrufsrechts die Zusendung nachweisen muss, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.
Der Veranstalter ist nach erfolgtem Widerruf dazu angehalten sämtliche bis dahin erbrachten Zahlungen rück zu erstatten.
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von
sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Bei Engpässen im Beruf oder der Familie kann ein Fernstudium auch häufig pausiert werden. Dies erfolgt über ein sog. „Urlaubssemester“, d.h. hierüber ist nicht immer eine direkte Kündigung erforderlich. Viele Hochschulen sind auch dazu übergegangen, Zahlungen über einen zuvor vereinbarten Zeitraum auszusetzen, sollte es seitens des Teilnehmers akute Engpässe geben. Sprechen Sie Ihre Hochschule ruhig darauf an, um Ihr Studium dennoch erfolgreich fortzusetzen.

Im Falle einer Kündigung erhalten Sie i.d.R. eine Exmatrikulationsbescheinigung und es sind u.U. (siehe vertragliche Regelungen) bereits erhaltende Studienskripte zurückzugeben. Den Versand dieser Unterlagen trägt i.d.R. der Studierende. Zudem erhalten Sie ein Zwischenzeugnis über Ihre bislang erreichten Studienleistungen, z.B. eine ECTS-Übersicht über abgeschlossene Module.
Sofern Sie nicht zwangsexmatrikuliert wurden, können Sie in der Regel Ihr Studium erneut bei Ihrer Hochschule abschließen oder eine alternative Hochschule wählen. Wurden Sie zwangsexmatrikuliert, weil Sie beispielsweise durch Prüfungen gefallen sind, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber „Endgültig durchgefallen – so geht’s weiter“.
Alles rund ums Thema „Fernunterrichtsgesetz“ in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.


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