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Fernstudium verkürzen

Fernstudium verkürzen

Fernstudium zeitlich und finanziell verkürzen

Sie haben richtig gelesen. Ein Fernstudium kann man zeitlich und/oder zeitgleich finanziell verkürzen. Doch wie funktioniert das und weshalb sollte jeder Studieninteressierte diese Option nutzen?

Viele Institute bieten die Möglichkeit, Vorleistungen aus beruflichen Qualifikationen, aus Aus- und Weiterbildungen sowie aus einem Erststudium auf ein mögliches Studium anrechnen zu lassen.
Bedeutet konkret anhand eines Beispiels:

Nehmen wir an, Sie haben (Fach-)Abitur und eine zweijährige Ausbildung als Kaufmann/frau im Groß- und Einzelhandel absolviert. Nun möchten Sie beispielsweise BWL studieren.
Mit einem Antrag auf Anrechnung von Vorleistungen, den Sie überlicherweise vor Studienbeginn beim jeweiligen Institut einreichen, können Sie sich Ihre berufliche Ausbildung zu Teilen anerkennen lassen.
Dies funktioniert aber nur, sofern der Inhalt aus Ihrer Ausbildung zum Inhalt des Studiums passt.
Wenn Sie also zum Beispiel in Ihrer Ausbildung das Fach „Handelsrecht“ absolviert haben und das Curriculum des Studiums sieht dieses Fach ebenfalls vor, können Sie sich dieses anrechnen lassen.
Die Entscheidung, ob dieses vom Institut anerkannt wird, hängt von diesem selbst an. Hier spielen vor allem Faktoren wie Äquivalenz und zeitlicher Umfang eine große Rolle. Hier prüft das Institut zunächst, ob das Fach Handelsrecht überhaupt inhaltlich so behandelt wurde, das dieses dem des Instituts entspricht. Sollte dies der Fall sein, kann das Institut dieses anerkennen.
Auf diese Weise können Sie sich sämtliche Inhalte aus Ihrer Ausbildung oder Weiterbildung anrechnen lassen – wie gesagt, vorausgesetzt, die Inhalte stimmen generell und fachlich mit dem des Curriculums überein.

Was passiert mit Fächern, die anerkannt wurden?

In der Regel erhalten Sie einen Bescheid, welche Vorleistungen in welchem Umfang anerkannt wurden. Sofern ein oder mehrere Fächer anerkannt wurden, müssen Sie diese im Studium nicht nochmals belegen, d.h. diese Fächer können getrost übersprungen werden – eine wesentliche Erleichterung. Bei vielen Instituten wird in diesem Zuge die Note aus Ihrer Vorbildung direkt übernommen. Sollten Sie also beispielsweise in Handelsrecht damals eine „3“ erhalten haben, wird diese bei vielen Instituten direkt in das Bachelor-Zeugnis (Transcript of Records) übernommen. Wenn Ihnen diese Note zu schlecht ist, können Sie dieses Fach bei Ihrem Antrag auf Anerkennung einfach auslassen, bedeutet aber zugleich, das Sie dieses nochmals belegen und absolvieren müssen. Es liegt an Ihnen!

Wie viel kann ich mir anrechnen lassen?

Dies hängt vom jeweiligen Institut ab. Natürlich könnte man sagen, man lässt sich alles anrechnen, was man jemals im Vorfeld absolviert hat – unter Umständen sogar so weit, das man quasi im Studium nichts mehr „machen“ muss. Das wollen aber die Anbieter nicht und schränken so die maximale Anrechenbarkeit ein.
Sie können und sollten es aber probieren, sich so viel anrechnen zu lassen, wie nur möglich.
Suchen Sie sämtliche Fortbildungen heraus, die Sie jemals absolviert haben und reichen Sie diese, zusammen mit dem Antrag, den Sie in der Regel auf der Webseite des Instituts finden, ein. Nach einiger Zeit erhalten Sie dann eine Rückantwort und eine Übersicht, welche Fächer anerkannt wurden und welche nicht. Ebenso können Sie dann sehen, wie sich die Studienzeit und ggf. die Studiengebühr verkürzt, denn wenn Sie gewisse Fächer nicht nochmals belegen müssen, reduziert sich entsprechend die Studienzeit.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich auf jeden Fall Vorleistungen anrechnen – es lohnt sich für Ihren Geldbeutel und Sie können enorm viel Zeit sparen.

Pauschale Anerkennungen

Pauschale Anerkennungen sind vorausgefüllte Anträge, die genau aufzeigen, für welche Ausbildung bzw. Weiterbildung Vorleistungen angerechnet werden können. Anhand unseres Beispiels des Kaufmann/der Kauffrau im Groß- und Außenhandel bedeutet dies, das es u.U. hier einen Vordruck gibt, der exakt die Anrechnung dieser Ausbildung beinhaltet und Sie können direkt im Vorfeld einsehen, wie sich die Studienzeit verkürzen würde. Solche pauschalen Anerkennungen gibt es allerdings nicht bei jedem Institut. Vorreiter hier ist sicherlich die IU, die eine Vielzahl an pauschalen Anerkennungen auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt.

Welche Institute bieten die Anrechnung von Vorleistungen an?

Das kann man pauschal nicht sagen, aber auf Fernstudium-Bewertung.com finden Sie bei jedem Institut den Hinweis, ob der Anbieter Vorleistungen anerkennt oder nicht.


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