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BAföG-Schulden: Informationen zur Rückzahlung

BAföG-Schulden: Informationen zur Rückzahlung

Haben Schüler, Auszubildende oder Studenten keine andere Möglichkeit, ihre Ausbildung zu finanzieren, haben sie gemäß Bundesausbildungs­förderungsgesetz einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung, auch BAföG genannt. Auf diese Weise können sie außerdem während der Ausbildung ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die von Betroffenen bei Bedarf beantragt werden kann. Dies kann zum Beispiel nötig sein, wenn die Eltern nicht die nötigen finanziellen Mittel besitzen. Alles zur Rückzahlung und zu BAföG-Schulden erfahren Sie im Folgenden. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.schuldnerberatung.de/bafoeg-schulden/.

BAföG als Zuschuss oder Darlehen

Die Ausbildungsförderung kann als Voll- oder Teilzuschuss sowie als Darlehen geleistet werden:

  • Vollzuschuss: Hierbei ist eine Rückzahlung nicht notwendig, weshalb BAföG-Schulden bei dieser Förderungsart ausgeschlossen sind.
  • Teilzuschuss: BAföG wird teilweise als Zuschuss und zum Teil als Staatsdarlehen geleistet, weshalb hier eine teilweise Rückzahlung nötig ist.
  • Darlehen: Hier wird dem Antragsteller eine Geldsumme vorgestreckt. Diese muss nach der Ausbildung vollständig zurückgezahlt werden. Es gibt Bank- und Staatsdarlehen.

Das Staatsdarlehen hat gegenüber einem Bankdarlehen zahlreiche Vorteile:

  • Zinslosigkeit bei der Rückzahlung: Bei einem Staatsdarlehen müssen keine Zinsen gezahlt werden.
  • Höhe der Rückzahlungssumme begrenzt: Bei BAföG können maximal Schulden in Höhe von 10.000 Euro gemacht werden.
  • Später Beginn der Rückzahlung: Die Schulden müssen in der Regel erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden.
  • Dauer der Rückzahlung: Es besteht die Möglichkeit, die BAföG-Schulden in monatlichen Raten über einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren abzubezahlen.

Diese besonderen Konditionen sollen es dem Betroffenen möglich machen, ohne eine hohe Verschuldung und Rückzahlungsdruck in das Berufsleben zu starten. Die Rückzahlung kann außerdem auf Antrag ausgesetzt werden, wenn das Arbeitseinkommen, das nach Ende der Förderungszeit erzielt wird, unterhalb einer bestimmten Grenze liegt (1.070 Euro).

Ist ein Schuldenerlass bei BAföG-Schulden möglich? Werden die Schulden bereits vor Fälligkeit teilweise oder vollständig getilgt, kann ein Teilerlass beantragt werden. Je nachdem wie viel der Schulden bereits zurückgezahlt wurde, kann zwischen 8 und 50,5 Prozent erlassen werden.

BAföG-Schulden bei der Bank

BAföG kann auch als Bankdarlehen gezahlt werden. Dabei handelt es sich allerdings um ein verzinsliches Darlehen. Die Konditionen bei der Rückzahlung gestalten sich hier anders als beim Staatsdarlehen:

  • Begrenzung bei der Ratenzahlung: Die monatlichen Raten müssen hierbei mindestens 105 Euro betragen.
  • Rückzahlungszeitraum: Die Rückzahlung kann auch beim Bankdarlehen über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren erfolgen.
  • Rückzahlungsbeginn: Die Rückzahlungsfrist beginnt hier bereits anderthalb Jahre nach Ende der Förderungszeit.

Vor Beginn der Rückzahlungsfrist wird die Dauer sowie Höhe des Darlehens, der Zinsen und der monatlichen Raten festgelegt. Auch bei einem Bankdarlehen ist es möglich, die Schulden vorzeitig zu tilgen. Ein Nachlass wird von der Bank aber üblicherweise nicht gewährt.

Antrag auf BAföG bei bereits bestehenden Schulden

Haben Sie als Antragsteller selbst Schulden, ist das grundsätzlich kein Grund, die Ausbildungsförderung zu verwehren. Der Anspruch kann dadurch sogar entweder überhaupt erst begründet werden oder sich gegebenenfalls erhöhen.

Haben die Eltern Schulden, spielt dies in der Regel keine Rolle. Ob ein Anspruch besteht und wie viel dem Antragsteller zusteht, hängt vom Gesamtvermögen der Eltern ab. Dieses kann sich durch Schulden verringern. Die Schulden der Eltern sollten aber in jedem Fall im Antrag angegeben werden.

Verjähren BAföG-Schulden? Eine Verjährungsfrist legt das Bundesausbildungs­förderungsgesetz nicht fest. Die Rückzahlung kann bis zu 20 Jahre dauern. Diese Frist kann sich um 10 Jahre verlängern, wenn die Rückzahlung z. B. aufgrund eines zu geringen Einkommens ausgesetzt wird.